Studienvoraussetzungen
Voraussetzungen
Noch unsicher?
Allgemeine Studienvoraussetzungen sind die formalen Kriterien, die zur Zulassung für einen konkreten Studiengang erfüllt werden müssen. Gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wird die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule nachgewiesen durch:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- die allgemeine Fachhochschulreife (FOS-Abschluss oder die Zulassung zum Abitur plus ein Jahr Praktikum oder die Versetzung nach Klasse 12 plus eine mindestens zweijährige Berufsausbildung) die Immaturenprüfung oder
- eine vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (etwa durch eine Meisterprüfung oder den abgeschlossenen Bildungsgang „staatlich geprüfte/r Techniker/in“ oder „staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“)
4. Ergebnis & Zulassung
Bevor du dein Studium beginnst, musst du ein mindestens sechswöchiges Vorpraktikum im Bereich Bekleidungsfertigung absolvieren um grundlegende Kenntnisse in Schnitt, Verarbei- tung und dem Umgang mit Material und Maschinen zu erwerben – das erleichtert dir den Ein- stieg ins Studium erheblich.
Geeignet sind z.B.:
- Schneidereien (auch Änderungsschneiderei)
- Kostümabteilungen an Theatern
- Ateliers mit Fokus auf Fertigung
Ein Vorpraktikum ist nicht nötig, wenn du z. B. eine Ausbildung als Maßschneider:in oder Mode- assistent:in abgeschlossen hast, die Qualifikationen in der praktischen Anfertigung von Bekleidung im Umgang mit Textilien dokumentieren. Wichtig: Das Praktikum muss vor Studienbeginn abgeschlossen sein.
4. Ergebnis & Zulassung
Wenn uns Deine Motivationsskizze überzeugt hat, und deine Unterlagen vollständig und formal korrekt sind, erhälst Du eine gestalterische Hausaufgabe, und wirst zur Eignungsprüfung eingeladen.
Diese findet in Präsenz an der Hochschule in Hannover statt und umfasst die konkrete Realisation gestalterisch-praktische Aufgaben vor Ort unter Zeitvorgabe mit einem begleitenden Gespräch in Gruppen mit der Aufnahmekommission. Genaue Inhalte, Informationen zu Hilfsmitteln, Werkzeugen und Zeiten erhältst du dann mit der Einladung.
4. Ergebnis & Zulassung
Der Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung wird dir nach erfolgreichem Abschluss der durch die Abteilung Design und Medien durchgeführten künstlerischen Aufnahmeprüfung erstellt. In Ausnahmefällen, das heißt bei einer überragenden künstlerischen Befähigung kann diese allein (ohne Voraussetzung A.) zum Zugang berechtigen.
4. Ergebnis & Zulassung
Von Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen (auch solchen aus EU-Ländern) sind darüber hinaus besondere Regeln zu beachten, über die Sie sich hier informieren können.
FAQ
Ja. du kannst dich mehrmals bewerben. Eine bestandene Aufnahmeprüfung ist 3 Jahre lang gültig. Mit ihr kannst du dich jedes Jahr wieder bewerben.